Gesetzliche Anforderungen an den praktischen Mindestunterricht
Für alle Klassen ist eine Grundausbildung vorgeschrieben die aus mehreren Stufen besteht:
Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe und Reifestufe
Ziele dieser einzelnen Ausbildungsstufen sind insbesondere Fahrzeugbedienung, Grundfahraufgaben, Verkehrsbeobachtung und erlernen der Vorfahrtsregeln auch in kniffligen Situationen. Um die Grundausbildung gewissenhaft zu absolvieren und die geforderten Ziele zu erreichen werden meist zwischen 8 und 18 Übungsstunden (à 45 Minuten) benötigt. Unser Motto hierfür lautet: So wenig wie möglich aber so viele wie nötig.
Für folgende Klassen sind Sonderfahrten vorgeschrieben: A, A2, A1, B und BE*. Ziele dieser Sonderfahrten sind insbesondere Fahrten bei höheren Geschwindigkeiten, Verkehrszeichen und Kreuzungen außerhalb geschlossener Ortschaften rechtzeitig erkennen und reagieren. Fahren bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, mit Gefahren auch bei Dunkelheit zu rechnen und Maßnahmen zu deren Abwehr zu ergreifen.
Vorgeschrieben sind:
5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten / 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten / 3 Nachtfahrten (von Dämmerung zur Dunkelheit) zu je 45 Minuten
*Die Sonderfahrten zur Klasse BE findest du gesondert unter der Führerscheinklasse BE
Bei Erweiterung von A1 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) zu A2 sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei Erweiterung von A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) zu A sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Die Ausbildung darf erst abgeschlossen werden wenn alle geforderten Ziele erreicht sind!